Kurzaufenthalt
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Kurzaufenthalt
2020-05-19T14:12:57
Entlastungspflege
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes zur Entlastung von Angehörigen sowie zur Übergangspflege mit anschliessender Rückkehr nach Hause. Der Aufenthalt ist für maximal 30 Tage vorgesehen. Für einen längeren Aufenthalt muss beim Kanton ein Gesuch gestellt werden.
Unsere Preise | Kostenbeteiligung | |
Fr. 50.00 pro Tag | Es besteht nur ein 10% Selbstbehalt an die Krankenkasse. Der Bewohner muss keine direkte Kostenbeteiligung leisten |
Pflegebedingter Kurzaufenthalt
Bezug eines Kurzaufenthaltsbettes durch Personen, welche auf den Bezug eines stationären Bettes warten (Wartebetten). Die Aufenthaltsdauer darf 4 Monate pro Jahr nicht übersteigen.